Technisches Handeln: Planung
(Vierter Aspekt des Technikbegriffs)
Das technische Handeln im engeren Sinne ist, da es auf intellektuellen und manuellen Kenntnissen beruhen muß, um kein atechnisches Handeln zu sein, ein geplantes Handeln. Günter Ropohl unterscheidet in seinem "Definitionsvorschlag für einen modernen Technikbegriff":
- die Menge der nutzenorientierten, künstlichen, gegenständlichen Gebilde (Artefakte oder Sachsysteme);
- die Menge menschlicher Handlungen und Einrichtungen, in denen Sachsysteme entstehen;
- die Menge menschlicher Handlungen, in denen Sachsysteme verwendet werden
(Günter Ropohl: Technologische Aufklärung. Frankfurt 1991, 18).
Das geplante Handeln wird demnach den zwei Bereichen der Herstellung und der Anwendung zugeordnet. Das geplante Handeln ist jedoch in eine Abfolge von (mindestens) drei Elementen einzuteilen in das gestaltende, das vorbereitende sowie das anwendende Handeln. Zwischen Herstellung und Anwendung ist daher als Mittleres die Installation einzuordnen. Genauso läßt sich die Herstellung wiederum grob untergliedern in den gestaltenden Entwurf, die Fertigungsvorbereitung sowie eigentliche Produktion.
Das technische Wissen und Können ist im Sinne der Handlungsplanung ergänzt um die Fähigkeit, diese Kenntnis in einer bestimmten Situation optimal einzusetzen. Der geschickt und intelligent geplante Einsatz einer Technik eröffnet homo inscius einen situationsgerechten Handlungsraum und ermöglicht so die technologische Weltgestaltung.